Frauen im KZ Bergen-Belsen: Opfer und Täterinnen
Frauen im KZ Bergen-Belsen - Lagerinsassinnen und Täterinnen
09. März 2025 14:30 - 16:00
Kuratierter Rundgang zum Internationalen Frauentag mit Doreen Krohne
Zum Internationalen Frauentag am 8. März bietet die Gedenkstätte Bergen-Belsen, einen thematischen Rundgang an, der einen Fokus auf die Frauen unter den Häftlingen sowie dem SS-Lagerpersonal richtet.
Bei seiner Errichtung im Frühjahr 1943 ist das Konzentrationslager als „Austauschlager“ geplant und so zunächst als Familienlager. Ab August 1944 wird im KZ Bergen-Belsen ein neuer Lagerabschnitt für weibliche Häftlinge errichtet, wo aus Auschwitz kommende Frauen untergebracht und teilweise zur Zwangsarbeit in andere KZ oder in die Außenlager Bergen-Belsens weitertransportiert werden.
Im Zuge des nahenden Kriegsendes werden ab Ende 1944 andere Lager evakuiert. Aufgrund dieser Räumungstransporte steigt nicht nur die Zahl der Frauen unter den Lagerinsassen an, sondern auch im Lagerpersonal. Die dem SS-Gefolge angehörenden Frauen verübten freiwillig ihre Tätigkeit als Aufseherin und hatten in der Regel ihre Ausbildung im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück erhalten.
Neben den sich immer wieder verändernden Bedingungen im Lager soll es vor allem beispielhaft um die Lebensgeschichten der Frauen auf beiden Seiten gehen.
Wie finden sie als Opfer oder Täterin den Weg zurück in ein alltägliches Leben? Werden Täterinnen zur Verantwortung gezogen? Welche Hürden gibt es für die Häftlingsfrauen in der Zeit nach dem Krieg?
Doreen Krohne führt seit 2005 erst als Lehrerin nun als freie Mitarbeiterin Bildungsveranstaltungen in der Gedenkstätte durch.
Eingeladen sind alle interessierten Menschen ab 14 Jahren. Der Eintritt ist frei.
Treffpunkt ist der Informationstresen im Dokumentationszentrum der Gedenkstätte. Wir empfehlen wetterfeste Kleidung und Schuhwerk. Wir bieten im ersten Halbjahr zwei Perspektiven auf Frauen in Bergen-Belsen. Der zweite kuratierte Rundgang findet am 13. April statt.
Einlassvorbehalt: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören oder durch antisemitische, demokratiefeindliche, geschichtsleugnende, nationalistische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen, Haltungen oder sichtbare Zeichen in Erscheinung treten oder getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.
Źródło: Gedenkstätte Bergen-Belsen
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